· 

Neue F-Gase-Verordnung 2024 – Was bedeutet das für Schaltschrankkühlung?



Im März 2024 ist die neue EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist es, den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen deutlich zu reduzieren. Für Betreiber von Schaltschränken bringt dies jedoch einige Herausforderungen mit sich, da Kühlgeräte in diesem Bereich direkt betroffen sind.
 

Kältemittel unter Druck: Sicherheit und Nachhaltigkeit im Fokus: Besonders Kältemittel mit einem Global Warming Potential (GWP) <150 gelten als problematisch. Sie sind zwar klimafreundlicher, können jedoch brennbar sein oder ungünstige Stoffeigenschaften aufweisen. In Schaltschränken befinden sich zahlreiche Zündquellen wie Hauptschalter, Relais oder Sicherungen. Im Falle einer Leckage besteht die Gefahr, dass sich ein zündfähiges Gemisch bildet – ein nicht zu unterschätzendes Risiko.

 

Daher sind brennbare Kältemittel in Schaltschrankkühlgeräten aktuell nicht sicher einsetzbar. Hier zeigt sich deutlich, dass die Umsetzung der Klimaziele im Einklang mit Sicherheitsanforderungen stehen muss.

Betreiber müssen Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz umsetzen, darunter:

  • Risikoanalysen mindestens alle vier Jahre.
  • Physischer Schutz der Infrastruktur (Zäune, Überwachung, Zugangskontrollen).
  • Notfallvorsorge und Krisenmanagement.
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung der kritischen Dienstleistungen nach Vorfällen.

Aufsicht und Meldepflichten:

  • Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird die zentrale Aufsichtsbehörde, unterstützt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und teilweise von Landesbehörden.
  • Betreiber müssen sicherheitsrelevante Vorfälle innerhalb von 24 Stunden melden.

Registrierung und Sanktionen: 

  • Betreiber müssen sich selbst identifizieren und registrieren, ansonsten kann das BBK die Registrierung vornehmen.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder. Geschäftsleiter von Betreibern müssen die Umsetzung der Resilienzmaßnahmen überwachen und nachweisen.

Auswirkungen für Betreiber
Die neue Verordnung bringt drei wesentliche Punkte mit sich:

  • Ab 2025: Ausfuhrverbot für Geräte mit Kältemitteln über 1000 GWP (außer in bereits geregelten Fällen).

  • Ab 2030: Verbot für Schaltschrankkühlgeräte mit Kältemitteln >750 GWP (außer wenn Sicherheitsanforderungen dies erfordern).

  • Ab 2032: Wartung mit neuem, nicht recyceltem Kältemittel >750 GWP ist nicht mehr erlaubt.

Für Betreiber bedeutet das: Kältemittel mit hohem GWP werden knapper und teurer. Gerade bei Geräten mit R134a können die Wartungskosten erheblich steigen. Gleichzeitig schränkt das Ausfuhrverbot die Vermarktung alter Gerätetechnologien ein.
 

Zukunftssichere Lösungen:  
Um Anwendern Planungssicherheit zu geben, werden Schaltschrankkühlgeräte bereits heute auf R513A mit einem GWP von 631 umgestellt.

 

Dieses Kältemittel erfüllt die aktuellen Sicherheitsanforderungen und liegt unterhalb der künftigen Grenzwerte. Parallel dazu laufen Forschungen an natürlichen und innovativen Alternativen, um langfristig nachhaltige Lösungen anbieten zu können.

 

Handeln Sie jetzt! 

Sie möchten mehr über zukunftssichere Kühlgeräte und passende Lösungen erfahren?

Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich eine individuelle Beratung für Ihre Anwendungen.




Ingenieur-Kontor-Sottrum GmbH

Hertzstraße 3

27367 Sottrum

Telefon: 04264 8390 0

E-Mail: info(at)iks-sottrum.de

Web: www.iks-sottrum.de